Promotionsverfahren Während der Promotion
Grundlage für das Promotionsverfahren an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist die Promotionsordnung. Hier finden Sie alle Informationen und Regelungen für Promotionsinteressierte und für Promovierende.
heiDOCS online Portal
Das heiDOCS online Portal ist die zentrale Datenbank für die Administration von Promotionsverfahren. Bitte halten Sie Ihre Daten im heiDOCS online Portal aktuell.
Immatrikulation
Eine Immatrikulation kann unter bestimmten Voraussetzungen auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. In diesem Fall benötigen Sie einen aktuellen Nachweis vom Promotionsbüro.
Bei deutschen Staatsangehörigen erfolgt die Immatrikulation durch das Studierendensekretariat. Internationale Doktorandinnen/Doktoranden wenden sich bitte an die Graduiertenakademie.
Doktorandinnen/Doktoranden mit einem Mitarbeitervertrag der Universität Heidelberg mit einem Umfang von mind. 50% können sich von der Immatrikulationspflicht befreien lassen. Über Vor- und Nachteile der Immatrikulation von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern berät das Promotionsbüro.
Verlängerung der Promotionsfrist
Die Annahme als Doktorandin/Doktorand erfolgt zunächst für drei Jahre. Auf Antrag sind Verlängerungen um jeweils ein Jahr möglich. Bitte reichen Sie den Antrag spätestens vier Wochen vor Fristende beim Promotionsbüro ein.
Zweitbetreuer*in
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es vorteilhaft, während der Promotion in Absprache mit dem/der Betreuer*in eine/n Zweitbetreuer*in zu suchen. In der Regel wird der/die Zweitbetreuer*in auch die Zweitbegutachtung übernehmen. Die Entscheidung, wer die Dissertation begutachtet trifft der Promotionsausschuss.
Regelungen zu kumulativen Dissertationen
Bitte beachten Sie bei kumulativen Dissertationen die fachspezifischen Vorgaben: