Regelungen bei kumulativen Dissertationen Wirtschaftswissenschaften

Für kumulative Dissertationen der Wirtschaftswissenschaften gelten folgende Anforderungen:

  • Bei kumulativen Dissertationen darf der Betreuer/die Betreuerin Gutachter/Gutachterin sein, sofern er/sie nicht bei mehr als einem Drittel der Hauptkapitel der Arbeit Koautor/Koautorin ist oder mindestens eines der Hauptkapitel in alleiniger Autorschaft erstellt wurde.
  • Bei kumulativen Dissertationen darf der Zweitgutachter/die Zweitgutachterin Koautor/Koautorin sein, sofern der Erstgutachter/die Erstgutachterin kein Koautor/keine Koautorin ist. Für den maximalen Umfang der Koautorenschaft gilt obige Regelung analog.
  • Falls die Koautoren/die Koautorinnen zu gemeinsam verfassten Artikeln ungleiche Anteile beigetragen haben, muss dokumentiert werden, welche Leistung der Doktorand/die Doktorandin erbracht hat. In diesem Fall ist eine von den Koautoren/Koautorinnen gegengezeichnete Erklärung über die Aufteilung der Papiere einzureichen.