Regelungen bei kumulativen Dissertationen Soziologie
Für kumulative Dissertationen der Soziologie gelten folgende Anforderungen:
3 Publikationen in Fachzeitschriften,
- davon mindestens eine in einem englischsprachigen, international sichtbaren und hochrangigen Journal,
- der Rest in ZfS oder KZfSS.
Alle Publikationen müssen veröffentlicht oder endgültig zur Publikation angenommen sein.
Bei Koautorenschaften gelten folgende Zusatzregeln:
- Eine Alleinautorenschaft kann durch eine Koautorenschaft ersetzt werden.
- 2 Alleinautorenschaften können durch 3 Koautorenschaften ersetzt werden.
- Mindestens eine Publikation muss in Alleinautorenschaft sein.
- Koautoren/Koautorinnen dürfen nicht Gutachter/Gutachterinnen sein.
- Bei Publikationen in Koautorenschaft muss der/die Promovierende seinen/ihren eigenen Beitrag möglichst konkret benennen.